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Wörtlich übersetzt heißt PayPal "Bezahlfreund". Dass der Dienst für sicheres Bezahlen im Internet allerdings ein äußerst geschwätziger Freund ist, lässt sich aus den neuen AGB herauslesen.
Bisher in unserer Datenschutz-Reihe erschienen:
- Datenschutz: Persönliche Spuren löschen 01/2017
- Datenschutz: Persönliche Spuren beseitigen 12/2016
- Datenschutz: Persönliche Spuren beseitigen 11/2016
- Datenschutz: Adresshandel 2/2016
- Datenschutz: Virenscanner 12/2015
- Datenschutz: Spotify 11/2015
- Datenschutz: Booking.com 10/2015
- Datenschutz: Runtastic 9/2015
- Datenschutz: Freemail-Dienste 8/2015
- Datenschutz: Zalando 6/2015
- Datenschutz: Mjam 5/2015
- Datenschutz: WhatsApp 4/2015
- Datenschutz: Amazon 3/2015
- Datenschutz: Facebook 2/2015
- Datenschutz: Google 1/2015
Rund eine Million Österreicher nutzen den Online-Bezahldienst PayPal. Sie alle erhielten Anfang Mai eine E-Mail mit der Information, dass man demnächst nicht mehr zur Unternehmensgruppe von eBay gehören werde. In diesem Zusammenhang wurden eine Reihe von Richtlinien und Bedingungen, darunter auch die Datenschutzgrundsätze, mit Stichtag 1. Juli 2015 aktualisiert.
Datenschutzbestimmungen: Viel Information, ...
Der E-Mail beigefügt waren 17 Seiten mit den wichtigsten Änderungen sowie ein unauffälliger Link zu einem Konvolut von weit über 100 DIN-A4-Seiten. Die Textlänge ist einerseits begrüßenswert, denn immerhin ist PayPal – anders als viele traditionelle Banken – sichtlich bemüht, seine Nutzer umfangreich und teilweise sehr detailliert über seine Bedingungen zu informieren.
... aber wenig verständlich
Andererseits ist der User mit eben diesem Informations-Monster überfordert. Der Text ist für einen Normalverbraucher unverständlich und über weite Strecken sehr abstrakt abgefasst. Beim Lesen braucht man nicht nur jede Menge Zeit und Geduld, sondern eigentlich auch einen Juristen und einen Finanzexperten an der Seite, um den Inhalt überhaupt zu verstehen.
Automatisches Einverständnis
Zu Beginn weist PayPal seine Kunden darauf hin, dass sie sich automatisch mit den neuen Bestimmungen einverstanden erklären, sofern sie keinen Einspruch erheben. Eine zweischneidige Vorgangsweise. In Ordnung ist, dass der Kunde bei Änderungen der Nutzungsbedingungen zwei Monate vor Inkrafttreten per Mail informiert wird. Denn dann hat er immer noch die Möglichkeit, durch Schließung des Kontos zeitgerecht vom Vertrag zurückzutreten.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel ist hingegen, dass der User nicht zwingend über Änderungen in den Datenschutzgrundsätzen informiert wird – laut PayPal nämlich nur dann, wenn es sich um "wesentliche Änderungen" handelt. Damit bleibt die Einschätzung, ob so eine Änderung wesentlich ist oder nicht, einfach PayPal überlassen.
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